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Amtsärztliche Untersuchung
Zuständigkeit, Begutachtungsauftrag, Form der Stellungnahme
Amtsärztliche Begutachtungen werden im Gesundheitsamt aus unterschiedlichen Anlässen durchgeführt. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist das Wohnortprinzip. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem Sie mit Ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sind. Im Landkreis Rotenburg können Begutachtungen an den Dienststellen in Rotenburg (Wümme), Bremervörde und Zeven erfolgen.
Die Begutachtung erfolgt im Auftrag nach den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen. Ein schriftlicher Auftrag ist Voraussetzung für die Durchführung der Begutachtung. Da im Auftrag ggf. spezielle Fragestellungen formuliert werden, kann ein Untersuchungstermin nur nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage vergeben werden.
Nach erfolgreicher Terminvereinbarung bringen Sie bitte am Untersuchungstag Ihren Personalausweis sowie gegebenenfalls relevante ärztliche Unterlagen mit. Zur Klärung, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache, damit alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Sollte die von Ihnen gewünschte Untersuchung auf dieser Seite nicht aufgeführt sein oder Ihnen ist etwas unklar, wenden Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich an uns.