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Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) enthält detaillierte Regelungen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist (§§ 59 ff. NBauO) und wie das Genehmigungsverfahren abläuft (§§ 63 ff. NBauO).
vor dem Bauantrag
die Bauantragstellung
nach Erteilung der Baugenehmigung
Amt| Bauamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4707 Telefax: 04761 983-884706 E-Mail: bauamt@lk-row.de | Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
| Bauamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2706 Telefax: 04261 983-2729 E-Mail: bauamt@lk-row.de | Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |