Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
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Die Kreismusikschule Rotenburg (Wümme) besteht seit 1972 und hat zur Zeit ca. 2000 Schülerinnen und Schüler, die von 54 Lehrkräften im gesamten Landkreis an über 20 Unterrichtsstandorten unterrichtet werden. In den Hauptstellen Bremervörde und Rotenburg (Wümme) in eigenen Schulgebäuden.
Das Angebot reicht von der musikalischen Frühförderung (Kindergartenalter), Elementarunterricht bis zu Instrumentalunterricht in fast allen Instrumenten und Gesang. Darüber hinaus bereichert ein diverses Ensembleangebot vom Streicherensemble über Schüler-Bands / Big-Band bis hin zum klassischen Sinfonieorchester das Unterrichtsangebot der Kreismusikschule.
Das gemeinsame Musizieren steht dabei im Vordergrund. Es finden regelmäßig Schülervorspiele, öffentliche Konzerte und musikalische Umrahmungen statt.
KINDERCHOR
Wer hat Lust, im neuen Kinderchor der Kreismusikschule mitzusingen? Gesucht werden Kinder zwischen 4-10 Jahren, die Freude an Musik haben. Wer teilnehmen möchte, kommt am Mittwoch um 16:30 Uhr in Raum 10, in die Kreismusikschule Rotenburg (Freudenthalstr. 1a, 27356 Rotenburg) und singt mit.
Das Sinfonieorchester für alle ambitionierten Musikerinnen und Musiker
Raphaela Jend-Bulk leitet seit dem 15. August 2024 das Sinfonieorchester der Kreismusikschule Rotenburg.
Alle ambitionierten und interessierten Musikerinnen und Musiker sind herzlich eingeladen Donnerstag von 19 Uhr-20:30 Uhr gemeinsam zu musizieren.
Die Literatur des Orchesters reicht vom klassischen sinfonischen Stil bis hin zu modernen Cross Over Kompositionen oder Filmmusik.
Bewerbungen sind jederzeit möglich.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: kreismusikschule@lk-row.de
Der Unterricht findet im gesamten Kreisgebiet statt. Informationen zu den Kursen sowie die genauen Unterrichtszeiten gibt gerne die Zentrale der Kreismusikschule.
Rotenburg
Bremervörde
Fintel
Klein-Meckelsen
Lauenbrück
Oerel
Scheeßel
Sittensen
Sottrum
Tarmstedt
Visselhövede
Wilstedt
Zeven
Unter dem unten stehenden Link finden Sie alle Informationen zu den Lehrkräften der Kreismusikschule
Bitte wählen sie das passende Formular, füllen es aus und senden es via Mail oder postalisch an die Kreismusikschule Rotenburg, Freudenthalstr. 1a, 27356 Rotenburg.
Anmeldung per Formular
Online-Anmeldung
Ab sofort können Sie sich unkompliziert und schnell über unser Onlineformular anmelden. Klicken Sie dafür bitte hier.
Öffnungszeiten des Büros:
Montag | 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr | geschlossen |
Telefonische Sprechzeiten:
Di. bis Do.: 11:30 - 12:30 Uhr
Di. und Do.: 14 - 16 Uhr
Es gibt die Möglichkeit ein Instrument der Kreismusikschule Rotenburg auszuleihen. Dafür füllen Sie bitte das verlinkte Formular aus und senden es via Mail oder via Post an die Kreismusikschule, Freudenthalstr. 1a, 27356 Rotenburg.
Das Förderprogramm young professionals richtet sich an motivierte Kinder und Jugendliche zwischen acht und 14 Jahren. Wer dort angenommen wird, erhält zusätzlich zum Hauptfach wöchentlichen Unterricht für das Fach Musiktheorie und erhält die Gelegenheit, Tagesseminare in der Region zu besuchen.
Bei der Aufnahmeprüfung muss ein Werk mit einer Gesamtdauer von circa fünf Minuten vorgetragen werden.
Auch bei diesem Programm beginnen die Kurse jeweils zum Schuljahresanfang nach den Sommerferien. Die Kurse laufen über den Zeitraum eines Schuljahres, wobei die Schulferien unterrichtsfrei sind.
Nach einer bestandenen Zwischenprüfung zum Ende des Schuljahres ist eine Verlängerung in das nächste Schuljahr möglich.
Bei den Zwischenprüfungen wird von den Schülerinnen und Schüler wieder ein Werk mit einer Gesamtdauer von circa fünf Minuten und zusätzlich das Spielen eines einfachen Stück vom Blatt gefordert.
Unterlagen Anmeldung young professionals
Lehrkräfte können ihre Schüler*innen bis Samstag, den 1. Oktober bei der Kreismusikschule für die Aufnahmeprüfung anmelden.
Für eine Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Weitere Informationen zu den Durchführungsvorschriften finden Sie auf der Internetseite des Landesverbandes Niedersächsischer Musikschulen zu finden.
SVA
Lehrkräfte können ihre Schüler*innen bis Samstag, den 1. Oktober bei der Kreismusikschule für die Aufnahmeprüfung anmelden. Die jungen Talente werden von einer Prüfungskommission bewertet, der unter anderem Prof. Elfriede Stahmer von der Hochschule für Musik, Theater und Medien aus Hannover, eine Vertretung der Schulleitung und Jonathan Jehle, der bei der Kreismusikschule zuständige SVA- und young professional Fachleiter, angehören.
Was ist eine SVA?
In der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) werden alle Fertigkeiten erarbeitet, die man für eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule benötigt. Die Ausbildung kann bis zu sechs Jahre dauern. Normalerweise beginnen die neuen SVA-Kurse jeweils zum Schuljahresanfang nach den Sommerferien. Die Kurse laufen über den Zeitraum eines Schuljahres, wobei die Schulferien unterrichtsfrei sind. Nach einer bestandenen Zwischenprüfung zum Ende des Schuljahres ist eine Verlängerung der SVA in das nächste Schuljahr möglich.
Aufnahmeprüfung SVA
Im Rahmen der Aufnahmeprüfungen wird eine kurze Hörprüfung durchgeführt, die berücksichtigt, dass unter Umständen noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.
Darüber hinaus muss der/die Schüler*in im Hauptfach ein von der Fachlehrkraft vorgeschlagenes einfaches Stück vom Blatt spielen.
Im Hauptfach müssen Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen mit einer Gesamtdauer von circa 10 Minuten vorgetragen werden.
Zwischenprüfung SVA
Vor den Zwischenprüfungen wird der SVA-Leiter der Kreismusikschule eine mündliche und eine schriftliche Prüfung in Gehörbildung und Musiktheorie mit den Schülerinnen und Schülern durchführen. Im Hauptfach müssen am Prüfungstag Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen mit einer Gesamtdauer von circa 10 Minuten vorgetragen werden.
Unterlagen Anmeldung SVA
Für eine Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Weitere Informationen zu den Durchführungsvorschriften im Zusammenhang mit den Richtlinien der Landesförderung finden Sie unter diesem Link.