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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

zuklappenAnsprechpartner/in
Gesundheitsamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3203
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Telefax: 04761 983-5249
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

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Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ZevenStandort anzeigen
GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6201
Telefax: 04281 983-5249
E-Mail:

Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.


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Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Allgemeine Informationen

Eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.

Die registrierten Angaben können von Betreuungsgerichten im Ernstfall rund um die Uhr über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Wenn der Vorsorgefall sehr plötzlich eintritt und Sie sich nicht mehr äußern können, kann das Betreuungsgericht so klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt und – wenn Sie dazu Angaben gemacht haben – wo die Urkunde aufbewahrt wird. So kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird. 

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie folgende Daten elektronisch registrieren lassen:

  • Daten des Vollmachtgebers beziehungsweise des Verfügenden
  • Daten des Bevollmächtigten beziehungsweise des vorgeschlagenen Betreuers 
  • Datum, an dem die Urkunde errichtet wurde
  • Aufbewahrungsort der Urkunde
  • Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde
  • Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche, hierzu zählt auch, ob zusätzlich eine Patientenverfügung verfasst wurde

Beachten Sie dabei, dass das Zentrale Vorsorgeregister nicht das Schriftstück (auch nicht die Kopie) verwahrt, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung enthalten ist. 

Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Auf dieser Karte können Sie den Namen des Vollmachtgebers sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen notieren.

Die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder löschen lassen.

Für institutionelle Nutzer des Registers (zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister registrierte Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten besondere Konditionen für Registrierungen beim Zentralen Vorsorgeregister. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser sie auch registrieren lassen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr nur die niedrigere Registrierungsgebühr weiter.

Verfahrensablauf

Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters und folgen Sie den Anweisungen.
  • Nachdem Sie online den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister ein Datenkontrollblatt und eine Rechnung zu. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen. 
  • Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen. 
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card.

Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten: 

  • Laden Sie das Formular für Privatpersonen online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus, fügen Sie bei Bedarf das Zusatzformular hinzu und senden Sie die Antragsunterlagen an das Zentrale Vorsorgeregister
  • Nachdem Sie schriftlich den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister ein Datenkontrollblatt und eine Rechnung zu. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und noch gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen.
  • Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen.
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card.

Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert ist.

An wen muss ich mich wenden?

zuständig: Bundesnotarkammer

Internetseite des zentralen Vorsorgeregisters

Voraussetzungen

Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Datenformular für Privatpersonen
  • Bei mehreren Bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Betreuern: Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonn
Welche Gebühren fallen an?

Bei Registrierung durch Privatmelder
EUR 20,50 - 26,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
EUR 3,50 - 4,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten

Bei Registrierung durch Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und -Behörden
EUR 8,50 - 16,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Bei Online-Antrag: 1 Monat

Bei schriftlichem Antrag: 1-3 Werktage

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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