Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
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Ansprechpartner/in| Gesundheitsamt - Dienststelle ROW | |
| Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3203 Telefax: 04261 983-3249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
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| Gesundheitsamt - Dienststelle BRV | |
| Amtsallee 4 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-5209 Telefax: 04761 983-5249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven | |
| GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6201 Telefax: 04281 983-5249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.
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Eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.
Die registrierten Angaben können von Betreuungsgerichten im Ernstfall rund um die Uhr über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Wenn der Vorsorgefall sehr plötzlich eintritt und Sie sich nicht mehr äußern können, kann das Betreuungsgericht so klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt und – wenn Sie dazu Angaben gemacht haben – wo die Urkunde aufbewahrt wird. So kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie folgende Daten elektronisch registrieren lassen:
Beachten Sie dabei, dass das Zentrale Vorsorgeregister nicht das Schriftstück (auch nicht die Kopie) verwahrt, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung enthalten ist.
Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Auf dieser Karte können Sie den Namen des Vollmachtgebers sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen notieren.
Die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder löschen lassen.
Für institutionelle Nutzer des Registers (zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister registrierte Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten besondere Konditionen für Registrierungen beim Zentralen Vorsorgeregister. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser sie auch registrieren lassen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr nur die niedrigere Registrierungsgebühr weiter.
Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:
Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:
Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert ist.
zuständig: Bundesnotarkammer
Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.
Bei Registrierung durch Privatmelder
EUR 20,50 - 26,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
EUR 3,50 - 4,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten
Bei Registrierung durch Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und -Behörden
EUR 8,50 - 16,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten
keine
Bei Online-Antrag: 1 Monat
Bei schriftlichem Antrag: 1-3 Werktage
nicht angegeben
nicht angegeben